Tierschutzfälle

Hund muss im Auto leben

Der kleine schwarze Mischlingshund schaut traurig und hoffnungslos hoch, wenn man sich dem Auto nähert, in dem er leben muss. Er ist angegurtet und kann sich nicht einmal frei bewegen. Die Augen sind entzündet, das Fell am Rücken hat kahle Stellen wie von einer Hautkrankheit.

Allein im kalten Auto. Foto: © aktion tier

Ein dünnes blaues Mäntelchen soll wohl eher die kranke Haut vor neugierigen Blicken verstecken. Wärme und Behaglichkeit bietet das Flatterding nicht. Anwohner haben uns die dauerhafte tierschutzwidrige Haltung des Hundes im Auto gemeldet. Dieses steht in der gleichen Straße mal da und mal dort, aber immer liegt der Vierbeiner darin. Der Besitzer soll den Hund nur für kurze Gassirunden herausholen.

Vielleicht führte der Verlust der Wohnung zu dieser Situation. Oder ein anderes Ereignis, das der Halter nicht verschuldet hat. Dennoch trägt er die Verantwortung für sein Tier. Die dauerhafte Unterbringung im Auto ist nicht nur Tierquälerei, sondern auch angesichts der derzeit niedrigen Temperaturen lebensgefährlich. Es besteht die Gefahr, dass der Hund in der Nacht stark unterkühlt und im schlimmsten Fall erfriert.

Wir haben den Fall nicht nur bei Veterinäramt angezeigt, sondern auch der Polizei gemeldet, damit dem Kleinen schnell geholfen wird.